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Die Pflegeversicherung in der Bundesrepublik Deutschland

Seit 1995 gilt die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung. Sie wurde unter einer christlich-liberalen Koalition eingeführt, um alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. Keine Person sollte im Pflegefall allein dastehen und abhängig von Sozialhilfe sein.

Die Pflegeversicherung kann als Parallele zur Krankenversicherung gesehen werden. Der Versicherer zur Krankenversicherung ist Träger der Pflegeversicherung. Aber anders als in der Krankenversicherung hat der Gesetzgeber die Leistungen und Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung streng reglementiert. Daher gibt es keine Unterschiede zwischen der gesetzlich-sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung. Von einer Zweiklassen-Medizin kann in dieser Sozialversicherung deshalb keine Rede sein. Beide sind als Teilversicherung konzipiert und übernehmen demnach anfallende Pflegekosten nicht vollständig.

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Aktuelle Nachrichten zur Pflegeversicherung

 

Die Pflegereform: Großer Umbau der Pflegeversicherung

Der demografische Wandel rückt immer mehr in den Fokus von Experten. Doch wohl kaum eine Sozialversicherung leidet so sehr unter der Last der Verschiebung der Alterspyramide wie die Pflegeversicherung. Aktuelle wissenschaftliche Kalkulationen und Statistiken zur Pflege offenbaren, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2050 auf vier Millionen erhöhen wird - und das bei immer weniger Beitragszahlern.

Eine echte Umgestaltung der Finanzierung war lange Zeit der Plan in der schwarz-gelben Regierung doch zu einem gemeinsamen Konsens kam es nie. Beide Koalitionspartner konnten jedoch ihre Minimalziele durchsetzen. So gibt es ab 2013 staatlich geförderte Pflegezusatzversicherungen nach Vorbild der Riester-Rente ("Pflege-Bahr"). Gleichzeitig wird der allgemeine Beitragssatz angehoben, um Mehrleistungen für Demenzkranke zu realisieren. Die Pflegereform wird im wesentlichen vier Eckpunkte beeinhalten, die zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Die Eckpunkte der kommenden Pflegereform sind:

  • Beitragserhöhung - der Beitragssatz wird um 0,1 Prozent angehoben
  • verbesserte Leistungen für Demenzkranke
  • freiwillige private Vorsorge mit staatlicher Förderung ("Pflege-Riester")
  • Stärkung der häuslichen Pflege

Die Pläne stehen in der Kritik der Opposition. Hier vertritt man vornehmlich die Meinung, das parallel laufende System aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung komplett zu einer Bürgerversicherung umzubauen, in der alle Bürger versichert sind. So erhofft man sich eine verbesserte Einnahmenseite innerhalb des Versicherungssystems. Zusätzliche Leistungen sollen dann nur noch über private Zusatzversicherungen abschließbar sein. Einzig bei der Berücksichtigung der Demenz bei Pflegebedürftigkeit gibt es Zustimmung auch von der Opposition. Doch gerade dieser Punkt wird frühestens im Laufe des Jahres 2013/2014 Gegenstand der Reform sein.

Letzte Aktualisierung: 25.04.2013 - Frank Geldschläger

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