Die Pflegeversicherung in der Bundesrepublik Deutschland
Seit 1995 gilt die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung. Sie wurde unter einer christlich-liberalen Koalition eingeführt, um alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. Keine Person sollte im Pflegefall allein dastehen und abhängig von Sozialhilfe sein.
Die Pflegeversicherung kann als Parallele zur Krankenversicherung gesehen werden. Der Versicherer zur Krankenversicherung ist Träger der Pflegeversicherung. Dennoch gibt es Unterschiede zwischen den beiden Sozialversicherungen. In der Pflegeversicherung sind beispielsweise auch die Leistungen der privaten Pflegeversicherung gesetzlich festgelegt. Individuelle Tarife, in denen die Leistungen mit der Pflegekasse vereinbart werden, sind in der privaten Pflegepflichtversicherung somit kaum möglich.
Top Nachricht des Monats
Mai
Umfrage der TNS Infratest
Versicherte verunsichert über Pflegezusatzversicherungen
Viele Menschen möchten im Pflegefall zuhause gepflegt werden und dabei individuell über ein Pflegegeld verfügen. Über die notwendigen Policen, fühlen sich jedoch die meisten nicht ausreichend informiert.
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Pflegequalität: Freiheitsentziehende Maßnahmen großes Problem

Bericht des MDS
Freitag - 27.04.2012Nach 2007 überprüfte der MDS erneut die Pflegequalität der stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen in Deutschland. In vielen Bereichen zeigte sich dabei eine positive Bilanz. Es gibt aber auch Schattenseiten.
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Akademisierung: Neue Pflege-Elite in deutschen Krankenhäusern

Pflege-Qualität
Dienstag - 17.04.2012In wie weit sollten sich Pflegerinnen und Pfleger weiterbilden, um im Casemanagement die Pflege vom Schreibtisch aus zu organisieren? Dieser und anderen Fragen gingen Pflegekräfte der Rhein-Main-Region nach.
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Die Fahrt zum Arzt kann als Pflegezeit angerechnet werden

Urteil zur Pflegestufe
Sonntag - 01.04.2012Wer pflegedürftig ist, hat es schon schwer genug. Die Pflegekassen untersuchen natürlich genau, ob ein Anspruch auf Pflegegeld besteht. In einem aktuellen Fall musste das Gericht über die Pflegezeit entscheiden.
Weitere Nachrichten zur Pflegeversicherung
Die Pflegereform: Großer Umbau der Pflegeversicherung
Der demografische Wandel rückt immer mehr in den Fokus von Experten der Sozialversicherung. Doch wahrscheinlich wird keine der fünf Säulen so sehr unter der Last der Verschiebung der Alterspyramide leiden wie die Pflegeversicherung. Aktuelle wissenschaftliche Kalkulationen und Statistiken zur Pflege offenbaren, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2050 verdoppeln wird - und das bei immer weniger Beitragszahlern.
Eine Umgestaltung der Finanzierung der Pflegeversicherung scheint daher zwingend notwendig. Dazu existieren jedoch sehr unterschiedliche Meinungen. Während man in der FDP zu privaten Zusatzpolicen nach Vorbild der Riester-Rente ("Pflege-Riester") tendiert, um die Altersvorsorge individuell zu gestalten, forderte man in der CSU eine steuerfinanzierte Variante. Die Union hingegen schließt auch Beitragserhöhungen nicht aus. Die Pflegereform wird im wesentlichen vier Eckpunkte beeinhalten, die noch konkretisiert werden müssen.
Die Eckpunkte der kommenden Pflegereform sind:
- Berücksichtigung der Demenz bei Pflegebedürftigkeit
- Beitragserhöhung - der Beitragssatz wird um 0,1 Prozent angehoben
- freiwillige private Vorsorge mit staatlicher Förderung ("Pflege-Riester")
- Aufwertung des Pflegeberufes, um Pflegekräftemangel entgegenzuwirken
Die Pläne stehen in der Kritik der Opposition. Hier vertritt man vornehmlich die Meinung, das parallel laufende System aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung komplett zu einer Bürgerversicherung umzubauen, in der alle Bürger versichert sind. So erhofft man sich eine verbesserte Einnahmenseite innerhalb des Versicherungssystems. Zusätzliche Leistungen sollen dann nur noch über private Zusatzversicherungen abschließbar sein.
Daten
- 1,95 Prozent beträgt der normale Pflegebeitrag, für Kinderlose 2,2 Prozent
- 3 Pflegestufen gibt es, wonach Leistungen berechnet werden
- Rund 24.000 Pflegeeinrichtungen gibt es in Deutschland
- 750.000 Personen werden stationär gepflegt
- 1,67 Mio. Pflegebedürftige erhalten Pflege zu Hause über Angehörige oder Pflegedienste
- Rund 9,5 Mio. Mitglieder zählt die private Pflege und knapp 70 Mio. Versicherte sind in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert
So funktioniert die Pflege
Die Form der Pflege-Leistungen hängt von der Art der Pflege ab. Wird eine pflegebedürftige Person durch einen Angehörigen versorgt, so wird Pflegegeld gezahlt - in Abhängigkeit der Pflegestufe. Über das Geld kann der Versicherte frei verfügen.
Bei der Inanspruchnahme von professionellen Pflegeinstitutionen (z.B. durch Pflegedienst) wird der Dienstleister direkt von der Pflegeversicherung finanziert, ohne dass Versicherte Geld erhalten.
Beratung
Neben Pflegegeld und Pflegedienst stehen den Versicherten im Pflegefall noch zusätzliche Leistungen zu. Auch der Wohnungsumbau zur Erleichterung der Pflegemaßnahmen wird zu einem Teil getragen.
Zusätzlich können Beratungsgespräche in Anspruch genommen werden. Eine weitere Möglichkeit des Informationserhalts bieten die Pflegestützpunkte. Dor ist die Beratung in der Regel kostenfrei.



